Günstige Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland
ab nur 30.00 € / 30 Tage (max. 2 Jahre).
Es gilt als Versicherungsnachweis bei Einladung o. Visumantrag für Deutschland und Schengen Visum.
Gültig in allen EU-Ländern und Schengen Staaten.
Versicherer:
HanseMerkur Versicherungsgruppe in Hamburg - Advigon Versicherung AG
Visum Antrag und Verlängerung:
Ja, Sie können die Versicherung beim Visumantrag oder -verlängerung benutzen (Botschaft und Ausländerbehörde).
Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen an ein Schengen-Visum und kann beim Visumantrag oder -verlängerung benutzt werden.
Die verlangte Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro ist gewährleistet und auf dem Versicherungsschein angegeben.
Verpflichtungserklärung: Minimierung der Risiken für den Gastgeber
Die Gästeversicherung sichert insbesondere den Gastgeber gegen die meisten finanziellen Risiken einer Verpflichtungserklärung ab. Durch die Kombination mit der Unfall- und Haftpflichtversicherung (optional beim Online Antrag) wird das Restrisiko aus der Verpflichtungserklärung deutlich reduziert.
Versicherungsunterlagen: Wenige Minuten nach der Online Anmeldung erhalten Sie per E-Mail gleich Ihre Versicherungsunterlagen als PDF-Dateien. Sie brauchen diese Dokumente beim Arztbesuch, aber auch zur Vorlage bei Botschaften, Konsulaten und Ausländerbehörden.
Einfach die E-Mail ausdrucken und beim Arzttermin, Visumsantrag oder -verlängerung benutzen.
Private Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher
in Deutschland, Österreich, EU und Schengen
Kosten der Auslandskrankenversicherung:
Die Versicherungskosten hängen vom Alter des ausländischen Gastes, sowie der beabsichtigten Laufzeit der Versicherung ab.
Beispiel: für eine 0 bis 64-jährige ausländische Person beträgt die Gesamtprämie der Krankenversicherung für 30 Tage einmalig 30 Euro. Die maximale Laufzeit dieser Reiseversicherung beträgt dabei 2 Jahre.
Alle Details, Preise und Online Antrag
Versicherungsgesellschaft
HanseMerkur Versicherungsgruppe in Hamburg - Advigon Versicherung AG
Welche ausländische Personen können sich in der Auslandskrankenversicherung Care Economy versichern?
Alle Ausländer, wie ausländische Touristen, Gäste und Besucher, die sich vorübergehend in Deutschland, Österreich, in den Ländern der Europäischen Union EU, der Schweiz, Liechtenstein oder den Schengen Staaten aufhalten.
Die Krankenversicherung gilt auch für deutsche oder österreichische Staatsangehörige, die seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und die sich vorübergehend in den oben genannten Ländern aufhalten.
Versichern können sich nur Personen bis zum vollendeten 74. Lebensjahr.
Alle Details, Preise und Online Antrag
Visum Antrag für den ausländische Gast, Verpflichtungserklärung, Visumsverlängerung
Nach der Online Anmeldung auf unserer Webseite erhalten Sie per Email gleich auch Ihre Versicherungsunterlagen als PDF Dateien.
Der Versicherungsschein ist der offizielle Versicherungsnachweis sowohl für die Botschaften, Konsulaten als auch für die Kontrolle an der Grenze. Bitte drücken Sie alle Unterlagen aus, und legen Sie diese Dokumente bei Bedarf der Behörde vor.
Die Versicherung erfüllt dabei alle Anforderungen der momentan aktuellen Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 13.07.2009 an ein Schengen-Visum und umfasst die ambulante, stationäre und zahnmedizinische Behandlung bei allen zugelassenen Ärzten zum ortsüblichen Gebührensatz.
Die Auslandskrankenversicherung Care Economy sichert insbesondere auch den Gastgeber gegen die meisten finanziellen Risiken einer Verpflichtungserklärung ab.