Günstige Krankenversicherung für ausländische Studenten in Deutschland
ab nur 28,00 € / Monat (bis zu 5 Jahren) !
Bestens geeignet für alle Sprachschüler, Stipendiaten und Doktoranden.
Es gilt als Versicherungsnachweis beim Visumantrag oder -verlängerung für Deutschland oder Österreich.
Versicherer:
HanseMerkur Versicherungsgruppe in Hamburg - Advigon Versicherung AG
Visum Antrag und Verlängerung:
Ja, Sie können die Versicherung beim Visumantrag oder -verlängerung benutzen (Botschaft und Ausländerbehörde).
Die verlangte Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro ist gewährleistet und wird auf dem Versicherungsschein angegeben.
Versicherungsunterlagen: Wenige Minuten nach der Online Anmeldung erhalten Sie per E-Mail gleich Ihre Versicherungsunterlagen als PDF-Dateien. Sie brauchen diese Dokumente beim nächsten Arztbesuch und zur Vorlage bei Botschaften, Konsulaten und Ausländerbehörden.
Einfach die E-Mail ausdrucken und beim Arzttermin, Visumsantrag oder -verlängerung benutzen.
Krankenversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung für
ausländische Studenten in Deutschland, Österreich und
allen EU oder Schengen-Staaten
Versicherbarer Personenkreis
Im Tarif "Care College" können sich folgende ausländische Personen versichern:
- Ausländer, die vorübergehend nach Deutschland oder in die EU-/Schengen-Staaten reisen
- Ausländer, die in Deutschland oder Österreich wohnen und vorübergehend ins weltweite Ausland
(außer USA, Kanada und Mexiko (NAFTA) – Reisen)
Der Hauptgrund des Aufenthaltes im Reiseland muss dabei immer die Ausbildung/Weiterbildung sein.
Beispiele:
- Sprachschüler, die einen Deutschkurs an einer Sprachschule / Volkshochschule z.B. in Deutschland oder Österreich besuchen
- Stipendiaten in Deutschland, Österreich, sowie alle EU/Schengen Ländern(Stipendium)
- Doktoranden in Deutschland, Österreich, sowie alle EU/Schengen Ländern (Doktorarbeit, Promotion)
- Teilnehmer an internationalen Projekten von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Betriebsakademien u. ä.
- Studenten an internationalen Austauschprogrammen wie z.B. Daad, Erasmus und Sokrates
- ausländische Studenten/Schüler an Working-Holiday Programmen
- ausländische Studenten/Schüler an "Work & Travel" oder "Work and Study" Austauschprogrammen
- Gastschüler auf Sprachreisen/Bildungsreisen in der Europäischen Union (EU) und in den Schengen Staaten
Leistungen der privaten Krankenversicherung für ausländische Studenten
"Care College Basic"
Die private Krankenversicherung für ausländische Studenten/Sprachschüler umfasst folgende Leistungen:
Krankenversicherung:
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Behandlung im Krankenhaus (allgemeine Pflegeklasse)
- medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung)
- Kostenübernahme bei Arznei- und Heilmitteln zu 100 %
- schmerzstillende Zahnbehandlung zu 100 % (bis 250,– €, darüber hinaus 50 %)
- unfallbedingte Hilfsmittel bis 250,– € werden ersetzt (jedoch keine Sehhilfen)
- medizinisch notwendiger Transport ins Krankenhaus
- Versicherungsschutz besteht im Heimatland bis zu 6 Wochen pro Versicherungsjahr
- Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
(Selbstbeteiligung je Untersuchung 50,– €) – sofern die Schwangerschaft bei
Versicherungsbeginn bzw. Beantragung der Vertragsverlängerung noch nicht bestanden hat
sowie Entbindung (Wartezeit 8 Monate, Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 250,– €) - Kosten eines medizinisch sinnvollen Rücktransportes ins Heimatland bis zu 10.000,– €
- Überführungs- und Bestattungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000,– €
- Nachhaftung bis zu 4 Wochen
Selbstbeteiligung im Tarif "Care College Basic"
Der Tarif "Care College Basic" sieht eine generelle Selbstbeteiligung von 50,– € je Versicherungsfall vor. Die Kosten werden bis zum jeweils 1,8-fachen Satz der Gebührenordnungen (GOÄ/GOZ) erstattet . Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Leistungen der privaten Versicherung für ausländische Studenten im Tarif
"Care College Comfort"
Grundlage der Leistungen ist der Grundtarif Care College Basic (siehe oben). Zusätzlich kommen noch folgende Mehrleistungen hinzu:
Krankenversicherung:
- keine Selbstbeteiligung außer bei frauenärztlichen Untersuchungen und Entbindungen
- Rückerstattung einer Monatsprämie bei Leistungsfreiheit innerhalb von 12 Monaten
- Übernahme von 50 % der Kosten für Zahnersatz, maximal bis zu 500,– € innerhalb von zwei Versicherungsjahren (die Wartezeit für Zahnersatz beträgt 8 Monate)
- Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes ins Heimatland zu 100 %
- Erstattung erfolgt im Rahmen der Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOZ) ohne Begrenzung auf den 1,8-fachen Satz
Leistungen der Krankenversicherung für Studenten aus dem Ausland im Tarif
"Care College Premium"
Grundlage für die Versicherungsleistungen ist der Tarif Care College Comfort (siehe oben). Es kommen noch folgende Mehrleistungen hinzu:
Krankenversicherung für Studenten:
- keine Selbstbeteiligung außer bei Entbindungen
- unfallbedingte Hilfsmittel zu 100 % in einfacher Ausführung
- unfallbedingter Zahnersatz wird zu 100 % bis maximal 2.500,– € erstattet.
- Übernahme von 70 % der Kosten für Zahnersatz, maximal bis zu 1.000,– € innerhalb von zwei Versicherungsjahren (die Wartezeit für Zahnersatz beträgt 8 Monate)
- Sehhilfen bis zu 100,– € (Wartezeit 3 Monate)
- Überführungs- und Bestattungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 15.000,– €
- Nachhaftung bis zu 8 Wochen
Kosten der Auslandskrankenversicherung für ausländische Studenten / Sprachschüler
Prämienübersicht der Tarife Care College, Care College Comfort und Care College Premium
Produkt | Care College Basic | Care College Comfort | Care College Premium | |||
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Laufzeit | 1 – 18 Monate | Ab dem 19. Monat | 1 – 18 Monate | Ab dem 19. Monat | 1 – 18 Monate | Ab dem 19. Monat |
€ / Monate | 28,00 | 51,00 | 35,00 | 59,00 | 63,00 | 83,00 |
Identität des Versicherers (Name, Anschrift)
Advigon Versicherung AG
ein Unternehmen der HanseMerkur Versicherungsgruppe in Hamburg